Infos und Preise
Preise:
Klinisch-psychologische Behandlung (50 min) € 110,00
Supervision/Coaching (50 min) € 130,00
Gruppensupervision (50 min) € 180,00
Supervision im Rahmen von Ausbildungen
(z. B. Klinische Psychologie, Gesundheitspsychologie,
Lebens- und Sozialberatung, 50 min) € 80,00
Selbsterfahrung im Rahmen von Ausbildungen
(z. B. Klinische Psychologie, Gesundheitspsychologie,
Lebens- und Sozialberatung, 50 min) € 80,00
Bei Interesse an anderen Angeboten nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt auf. Ich freue mich über Ihre Anfrage.
Nicht rechtzeitig abgesagte Termine (bis spätestens 48 Stunden im Voraus) müssen zu 100 % in Rechnung gestellt werden, da der Platz für Sie reserviert ist.
Fragen & Antworten:
1.) Können die Angebote auch online in Anspruch genommen werden?
Ja, sehr gerne. Fast alle Angebote können auch online in Anspruch genommen werden. So können Sie psychologische Unterstützung flexibel und unabhängig von Ihrem Aufenthaltsort nutzen.
2.) Wie häufig finden die Termine bei einer psychologischen Behandlung statt?
Das ist ganz individuell und hängt von Ihrem Anliegen und Ihren persönlichen Bedürfnissen ab. In der Regel finden die Termine alle ein bis zwei Wochen statt. Gemeinsam besprechen wir, welcher Abstand für Sie sinnvoll und passend ist.
3.) Gibt es einen Krankenkassenzuschuss?
Seit 2024 gibt es einen Krankenkassenzuschuss für klinisch-psychologische Behandlung.
Damit ein Zuschuss in Anspruch genommen werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
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Es liegt eine psychische Befindungsstörung mit Krankheitswert vor, die entsprechend einer Diagnose nach ICD-Code eingeordnet wird.
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Spätestens vor der zweiten Behandlung muss eine ärztliche Untersuchung stattgefunden haben,
4.) Wie hoch ist der Kassenzuschuss?
Die Höhe des Zuschusses ist von der jeweiligen Krankenkasse abhängig.
Stand Jänner 2026 – Angaben ohne Gewähr:
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ÖGK: € 33,70
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SVS: € 50,00
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BVAEB: € 50,20
Für Jugendliche gibt es zusätzlich einen Zuschuss zur psychologischen Behandlung durch das Land Steiermark im Rahmen der Präventivhilfen in Höhe von € 36,63.
Da sich Zuschussbeträge und Rahmenbedingungen ändern können, empfehle ich, die aktuellen Informationen direkt bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse bzw. dem Land Steiermark zu überprüfen.
5.) Muss ich mich beim Erstgespräch gleich für eine längerfristige Behandlung oder Beratung entscheiden?
Nein, selbstverständlich nicht.
Das Erstgespräch bietet zunächst die Möglichkeit, sich kennenzulernen, Ihr Anliegen in Ruhe zu besprechen und gemeinsam zu erkunden, ob eine weitere Begleitung für Sie passend ist.
Wenn Sie sich im Erstgespräch für eine Zusammenarbeit entscheiden, freue ich mich. Wenn Sie noch etwas Zeit zum Nachdenken brauchen, ist das genauso in Ordnung. In diesem Fall halte ich Ihren Platz gerne eine Woche für Sie frei, bevor ich ihn wieder vergebe.